- Mindestalter: 12 Jahre, Höchstalter 60 Jahre
- körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst
- eine hervorragende Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau
- weitere Lehrgänge
- viel Kameradschaft
- als Lohn viel Spaß anstelle von Geld.
- regelmäßige Teilnahme an den Übungen
- so oft und schnell wie möglich nach der Alarmierung zu Einsätzen zu erscheinen
- die Bereitschaft, die Ausbildung zum Feuerwehrmann/frau zu absolvieren.
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