Feuerwehrwesen

Aufbau der Feuerwehr in Österreich

Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Kärnten die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich und der Steiermark jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Jede Gemeinde ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz sicher zu stellen. Dazu bedienen sich die Gemeinden einer Feuerwehr.

Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung, usw. vorgegeben.

Zur Unterstützung der einzelnen Feuerwehren werden manche Feuerwehren speziell ausgerüstet und auch ausgebildet. Sie bilden so genannte Stützpunktfeuerwehren. Ferner gibt es Sonderdienste, die direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen: zum Beispiel der Flugdienst.

Für überregionale Einsätze sind in allen Bundesländern KHD (Katastrophenhilfsdienste) aufgebaut, welche aus den jeweiligen Feuerwehren rekrutieren.

Organisation der Feuerwehr in Österreich

Bundesfeuerwehrverband

Der österreichische Bundesfeuerwehrverband wurde 1889 in Wien gegründet und ist die Dachorganisation der österreichischen Landesfeuerwehrverbände.

Seine Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Technik und Ausrüstung.

Darüber hinaus nimmt der österreichische Bundesfeuerwehrverband die Aufgabe war, die Interessen der österreichischen Feuerwehren auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten sowie die internationale Zusammenarbeit von Feuerwehrorganisationen zu vertiefen.

Landesfeuerwehrverband

Landesfeuerwehrverbände unterstehen dem Bundesfeuerwehrverband und haben regulative Aufgaben, die jede einzelne Feuerwehr betreffen. Das bedeutet, dass jeder einzelne Landesverband Regeln des Bundesfeuerwehrverbandes anerkennen muss, damit sie auch für die einzelne Feuerwehr Gültigkeit besitzen. Ein typisches Beispiel ist die Ausbildung 2000, wo sich die Landesverbände erstmals in größerem Rahmen auf gemeinsame Ausbildungsrichtlinien in der Grundausbildung einigten, die jedes einzelne Feuerwehrmitglied betrifft.

Sitz des Landesfeuerwehrverbandes ist meist auch gleichzeitig der Standort der Feuerwehrschule des Bundeslandes. In der Mehrzahl der Fälle ist er auch der Betreiber der Schulen. Ausnahme ist Niederösterreich. Wien verfügt über keine eigene Schule.

Der Landesverband ist die Interessensvertretung der einzelnen Feuerwehren gegenüber der Landesregierung, da diese der Gesetzgeber in den Feuerwehrbelangen ist.

Weitere Aufgaben der Landesfeuerwehrverbände sind:

  • eine einheitliche Organisation der Feuerwehren im Bundesland,
  • die Dienstaufsicht über die Mitgliedswehren,
  • die allgemeinen, aber auch spezielle Ausbildungen der Feuerwehrmitglieder,
  • die Organisation von technischen Weiterentwicklungen,
  • die Schaffung von sozialen Absicherungen der Feuerwehrmitglieder,
  • die Organisation der jeweiligen Katastrophenhilfsdienste,
  • die Ehrung verdienter Feuerwehrmitglieder und sonstiger Personen, die sich um die Feuerwehr verdient gemacht haben,
  • die Pflege der Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Feuerwehrorganisationen.

Bereichsfeuerwehrverband

Ein Bereichsfeuerwehrverband ist der jeweilige Fachverband der Feuerwehren in einem Regierungsbezirk. Sie bilden eine Art Zwischeninstanz zwischen den Feuerwehren und dem Landesfeuerwehrverband.

Die Aufgaben der Bereichsfeuerwehrverbände sind:

  • die Interessensvertretung der Feuerwehren,
  • die Öffentlichkeitsarbeit,
  • die Brandschutzerziehung und -aufklärung,
  • die Förderung des Feuerwehrwesens,
  • der Brand- und Katastrophenschutzes,
  • die Aus- und Weiterbildung,
  • die Jugendarbeit in der Feuerwehr.