Brauchtumsfeuer

Das Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 13A, Umwelt- und Anlagenrecht, Referat Luft- und Lärmrecht hat den Landesfeuerwehrverband Steiermark ersucht, bei der Information über die Zulässigkeit bzw. des Verbotes von Brauchtumsfeuern mitzuwirken. Im Anhang befindet sich ein diesbezüglicher Erlass und mehrere Informationsblätter zu diesem Thema.