Prozess nach Ofen-Explosion mit zwei Toten

In Leoben findet am Freitag der Prozess um die tödliche Explosion einer Heizanlage in einem Ferienhaus in Pruggern statt. Der Hafner und der Mann der Hausbesitzerin sind wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt.

Nach Wachkoma gestorben
Ein 21-jähriger Wiener starb am 8. März im Krankenhaus – er hatte sich seit dem Unglück in kritischem Zustand befunden und war im Wachkoma gelegen. Er hatte einen Hirnaustritt und andere schwere Kopfverletzungen erlitten.

Hafner und Hausbesitzerin-Gatte vor Gericht
Wäre das Unglück von Pruggern im Bezirk Liezen mit zwei Toten und sechs zum Teil schwer Verletzten zu verhindern gewesen? Diese Frage versucht man am Freitag am Landesgericht Leoben zu klären.

Zu Beginn der Verhandlung schilderte der Staatsanwalt noch einmal, was im August 2007 in dem Ferienhaus passierte: Die acht Studenten kamen von einem Spaziergang und heizten den Kachelofen ein, an den eine Zentralheizungsanlage angeschlossen war. Wenige Stunden später explodierte der im Ofen eingebaute Wasserkessel mit solcher Wucht, dass das Haus teilweise einstürzte.

Der beauftragte Hafner und der Ehemann der Hausbesitzerin müssen sich vor Gericht verantworten – in zwei Fällen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen und in sechs Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Heizanlage angeblich unbefugt eingebaut
Dem 48 Jahre alten Hafner aus Oberösterreich wird vorgeworfen, er habe in unbefugter Weise eine Heizanlage eingebaut, die nicht den technischen Normen entsprochen habe.

Anlage nicht der Baubehörde gemeldet
Dem Ehemann der Hausbesitzerin – seine Tochter wurde bei dem Unglück ebenfalls verletzt – wird vorgeworfen, den Hafner mit der Installation der Heizanlage beauftragt zu haben. Außerdem habe er die Anlage nicht der Baubehörde gemeldet – dieser sei es somit nicht möglich gewesen, den Heizkessel zu überprüfen.

„Ein bisserl davon und ein bisserl davon“
Das Unglück wäre zu verhindern gewesen, so der Staatsanwalt, der von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen, einem nicht vorhandenen Temperaturbegrenzer und falsch eingebauten Ventilen spricht. Außerdem waren weder der Ofensetzer noch der Mann der Hausbesitzerin befugt, eine solche Heizungsanlage zu bauen. „Sie haben sich ja benommen, als würden sie einen Kuchen backen“, so die Richterin, „ein bisserl davon, ein bisserl davon und wird schon passen“.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig
Die beiden Angeklagten sagten auch aus, sie hätten eine solche Anlage zuvor noch nie errichtet, auch der Ofensetzer stritt dies ab. Schuldig bekannte sich aber keiner – jeder will nur Hilfsarbeiten erledigt haben; verantwortlich sei der jeweils andere gewesen.

Bis zu drei Jahre Haft
In mühsamen Befragungen versucht die Richterin herauszufinden, wer was in Auftrag gegeben, bestellt oder eingebaut hat. Am Nachmittag sollen Sachverständige und Zeugen zu Wort kommen, darunter Überlebende des Unglücks. Im Fall einer Verurteilung drohen den beiden Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.

Bericht: steiermark.orf.at