Brauchtumsfeuer – Information der Landeswarnzentrale

In den Gemeindegebieten von Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg ist das Entfachen von Brauchtumsfeuern GANZJÄHRIG VERBOTEN (LGBl. Nr.: 96/2007)!

Außerhalb dieser Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer in der Steiermark im Jahr 2009 ausschließlich

am 11. April (Karsamstag) und
am 21. Juni (Sommersonnenwende)

entzündet werden. Bei hoher Ozonbelastung ist auch an diesen Tagen ein Verbot möglich. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“, falls es am Karsamstag regnet, ist ebenso nicht zulässig wie die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein Wochenende.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien und die Verbrennung außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni – Sonnwendfeier) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 3.630.–, in den IG-L Sanierungsgebieten „Mittelsteiermark“, „Mittleres Murtal“ sowie „Mur-Mürzfurche“ jedoch bis zu € 7.270,–, bestraft!

Quelle: Landeswarnzentrale Steiermark